Geburtsbegleitung

Das Betreuungskonzept der Hebammenpraxis Katrin Schröter sieht vor, dass für eine adäquate Geburtsbegleitung mindestens zwei Hebammen im Rufdienst sind. So wird gewährleistet, dass auch bei hohem Arbeitsaufkommen immer eine 1:1 Betreuung möglich ist. Die Frauen und Paare lernen ihre Ansprechpartnerinnen in der Schwangerschaft gut kennen und bauen so ein intensives Vertrauensverhältnis auf, unabhängig davon, welche Hebamme der Praxis bei der Geburt zugegen sein wird.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es ausschließlich Katrin möglich, Rufdienst zu leisten. Damit funktioniert das Betreuungskonzept der Hebammenpraxis nicht mehr und daher kann die Geburtsbegleitung leider ab Januar 2016 nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Die Hebammenpraxis sucht schon lange Unterstützung durch eine weitere Hebamme. Die aktuelle berufspolitische Situation erschwert jedoch unser Vorhaben dermaßen, dass besonders die Berufsanfängerinnen derzeit nicht den Mut haben, sich in die Freiberuflichkeit zu bewerben. Somit erleben wir leider einen seit Jahren andauernden Teufelskreis, aus dem uns nur eine langfristige politische Lösung der Haftpflichtproblematik heraus helfen kann. Nur so kann die Aufwärtsspirale der steigenden Haftpflichtprämien aufgehalten werden.